Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 13.04.2012 - 11 UF 20/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 426 Abs. 1 S. 1 BGB; § 1567 BGB
Rechtsfolgen eines Gesamtschuldnerausgleichs unter getrennt lebenden Ehegatten bei Versterben eines von ihnen vor Rechtskraft des Scheidungsurteils - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolgen eines Gesamtschuldnerausgleichs unter getrennt lebenden Ehegatten bei Versterben eines von ihnen vor Rechtskraft des Scheidungsurteils
- familienrechtsiegen.de
Gesamtschuldnerisch haftende Eheleute: Gesamtschuldnerausgleich bei Getrenntleben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 426 Abs. 1 S. 1; BGB § 1567
Gesamtschuldnerausgleich unter getrennt lebenden Ehegatten bei Versterben eines von ihnen vor Rechtskraft des Scheidungsurteils - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Leben gesamtschuldnerisch haftende Eheleute voneinander getrennt, kann im Innenverhältnis eine Ausgleichspflicht nach § 426 BGB bestehen
Verfahrensgang
- AG Bad Iburg, 09.01.2012 - 5 F 587/11
- OLG Oldenburg, 13.04.2012 - 11 UF 20/12
Papierfundstellen
- MDR 2012, 1044
- FamRZ 2013, 133
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.05.1983 - IX ZR 14/82
Neuregelung der Verwaltung und der Nutzung eines gemeinsamen Hauses nach …
Auszug aus OLG Oldenburg, 13.04.2012 - 11 UF 20/12
Im Rahmen einer intakten Ehe besteht eine Ausgleichspflicht nach § 426 BGB nach allgemeiner Meinung in der Regel nicht, weil das Gesamtschuldverhältnis durch die eheliche Lebensgemeinschaft überlagert wird (BGH, NJW 1983, 1845; NJW-RR 2011, 73). - BGH, 09.01.2008 - XII ZR 184/05
Ausgleichsansprüche eines Ehegatten wegen Tilgung einer gemeinsam eingegangenen …
Auszug aus OLG Oldenburg, 13.04.2012 - 11 UF 20/12
Zwar ist eine Ausgleichsverpflichtung dann ausgeschlossen, wenn die Zins- und Tilgungslasten bei der Bemessung des Ehegattenunterhalts anspruchsmindernd berücksichtigt worden sind (BGH NJW 2008, 849), doch kann diese Feststellung gerade nicht getroffen werden. - BGH, 06.10.2010 - XII ZR 10/09
Zugewinnausgleich: Ermittlung des Endvermögens bei Gesamtschuld der Eheleute mit …
Auszug aus OLG Oldenburg, 13.04.2012 - 11 UF 20/12
Im Rahmen einer intakten Ehe besteht eine Ausgleichspflicht nach § 426 BGB nach allgemeiner Meinung in der Regel nicht, weil das Gesamtschuldverhältnis durch die eheliche Lebensgemeinschaft überlagert wird (BGH, NJW 1983, 1845; NJW-RR 2011, 73). - LG Gießen, 01.03.2000 - 1 S 10/00
Auszug aus OLG Oldenburg, 13.04.2012 - 11 UF 20/12
Zwar wird die Auffassung vertreten (LG Gießen NJW-RR 2000, 1387, offenbar zustimmend Palandt/Grüneberg a.a.O. § 426 Rn 12), dass von einer stillschweigenden anderweitigen Abrede im Sinne des § 426 Abs. 1 BGB auszugehen ist, wenn die Eheleute weiterhin in einer Wohnung leben, weil es dann noch nicht zu einer vollständigen wirtschaftlichen Separation gekommen und damit die Annahme gerechtfertigt sei, dass sich die Eheleute stillschweigend auf eine von der anteiligen Ausgleichspflicht abweichende Abrede verständigt hätten. - OLG München, 04.07.2001 - 12 UF 820/01
Beurteilungskriterien für ein Getrenntleben der Ehegatten, insbesondere innerhalb …
Auszug aus OLG Oldenburg, 13.04.2012 - 11 UF 20/12
Restgemeinsamkeiten müssen sich vielmehr im Rahmen einer Gesamtwürdigung als unwesentlich für das eheliche Zusammenleben darstellen (OLG München FamRZ 1998, 826; FamRZ 2001, 1457).